1. Mitgliedschaft über 18 Jahre


a. Beitrittsanträge werden nur vom Schriftführer ausgegeben und wieder angenommen
b. der Vorstand entscheidet über den Antrag
c. Eintrittstermin zum 1.1. oder zum 1.7. des laufenden Jahres
d. Mitgliedsbeitrag zurzeit 42,00 Euro Ehepaare zahlen zusammen 63,00 Euro
e. der Beitrag wird jährlich per Bankeinzug zum 15.04. erhoben
f. Beitragspflicht endet mit dem vollendeten 70. Lebensjahr * (nach mindestens 5 Beitragsjahren)
g. mit 70 Jahren ist man Ehrenmitglied * 
*) im folgenden Kalenderjahr

2. Mitgliedschaft unter 18 Jahre


a. beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
b. mit 18 Jahren bekommt die/der Jugendliche eine Übernahmeerklärung vom Schriftführer, die bis zum 31.10. des laufenden Jahres zurück gegeben werden muss, um die Mitgliedschaft zu sichern

3. Kündigung


Die Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form zum 31.12. des laufenden Jahres beendet werden, wenn die Kündigung bis zum 31.10. beim Schriftführer vorliegt.

4. Versäumnis


Konnte der Beitrag bis zum 31.10. des folgenden Jahres nicht eingezogen werden endet die Mitgliedschaft. 

gez. Schriftführer (zurzeit)
Thomas Knipping
 Thomas Knipping